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Jahrgang 60, Nr. 42, 17. Oktober 2009 - BAYERNKURIER

„Unser vorauseilender Gehorsam ist unerträglich“

Ohne Offenheit und Ehrlichkeit scheitern wir an der Aufgabe der Integration – Von Serap Cileli
Artikel aus Rubrik GASTKOMMENTAR


„Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig kleine Kopftuchmädchen produziert.“ Mit Sätzen wie diesen löste Thilo Sarrazin, ehemaliger Finanzsenator von Berlin, erregte Diskussionen aus. Es mag sein, dass Sarrazin die Fehlentwicklungen der Einwanderung provokant angesprochen hat. Entwertet dies bereits seine Botschaft? Sie lautet: Türkische Einwanderer und ihre Kinder sind zusammen mit Migranten aus arabischen Ländern mit Abstand am schlechtesten integriert. Im Erwerbsleben sind sie von allen Einwanderern am wenigsten erfolgreich. Die türkischstämmige Elite ist sehr klein und liefert kaum Vorbilder. Dies bestätigt aber auch eine Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Diese Studie beschreibt den Alltag in Deutschland, in Neukölln oder an der Sonnenallee, und nicht etwa die Multikulti-Träumereien vieler Sarrazin-Kritiker.

Der Ärger über Sarrazin ist groß. Doch wo blieb die Frage, welche Konsequenzen aus seiner fatalen Bilanz gezogen werden müssen? Und vor allem: Soll Redefreiheit nur im Rahmen dessen gelten, was die zarten Seelchen der Multi-Kulti-Träumer hören möchten? Wer sich so äußert wie Sarrazin, läuft Gefahr, ohne weiteres in die rechtsextreme Ecke gestellt zu werden. Das kann Züge eines Schauprozesses annehmen. Auch dies gehört zur Realität der Meinungsfreiheit in Deutschland: Die Menschen fürchten sich, vorgeführt und verurteilt zu werden.

Wir müssten diese Diskussion gar nicht führen, wenn sich die deutsche Politik schon vor 50 Jahren um türkische und arabische Migranten bemüht und nicht Sonderfreiheiten als Integrationschancen gepredigt hätten. Ich habe ein Problem mit diesen Sonderfreiheiten! Immer öfter begegne ich kopftuchtragenden muslimischen Mädchen in Schulen, manchmal schon in der Grundschule. Wie soll sich ein Kind gegen Eltern und Imame wehren, die ihr das Kopftuch aufzwingen, wenn muslimische Lehrerinnen schon mit „Türban“ unterrichten. Dabei schreibt der Koran das Kopftuch gar nicht vor. Der vorauseilende Gehorsam der Deutschen – vor allem im Sport- und Biologieunterricht, bei Klassenfahrten und Mahlzeiten – ist unerträglich. Dazu gehören auch Gebetsräume: Das Gebet ist eine private Angelegenheit, Schüler können es – wie auch in fast allen islamischen Ländern – am Nachmittag in der Moschee oder zu Hause verrichten. Sollte das Urteil Bestand haben, fürchte ich, dass fundamentalistische Organisationen, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, dieses Recht instrumentalisieren und ausweiten.

Muss ich mich nun entschuldigen, wie Thilo Sarrazin? Werde ich mit Berufsverbot bedroht, gar angeklagt? Wie aber kann ich Missstände benennen, ohne die Wahrheit zu sagen? Ohne Offenheit und Ehrlichkeit bringen wir nicht mal die Grundausstattung für die Jahrhundertaufgabe der Integration mit.


Bayernkurier / Artikel aus Rubrik KULTUR-WERTE / Jahrgang 60, Nr. 27, 04. Juli 2009

Hände weg von kritischen Fragen
Die Islamkonferenz drückt sich um entscheidende Diskussionen – Von Serap Cileli


Viel erwarten durfte man sich nicht von der jüngsten Auflage der Islamkonferenz. Nun aber sieht es danach aus, als ob sogar diese geringen Erwartungen untertroffen worden wären. Nichts wurde gesagt zur Gewalt in den Familien, zu Zwangsheiraten, zur eklatanten Missachtung von Rechten muslimischer Frauen auch mitten in Deutschland. Man einigte sich, wenn überhaupt, nur auf Unverbindlichkeiten. Etwa, was die Teilnahme muslimischer Schülerinnen an Schwimm- und Sportunterricht und die Sexualaufklärung in der Schule betrifft, oder zu Kopftuch oder Klassenfahrten: Die Lehrer sollten in solchen Fällen das Gespräch mit den Eltern suchen, die Befreiung vom Unterricht sei „die zweitbeste Lösung“.

Für viele muslimische Eltern ist eine derartige Befreiung, und davon war bei der Konferenz nie die Rede, die einzige Lösung. Es geht diesen Eltern ja um gar nichts anderes als um Sonderrechte und um die Eroberung des religionsneutralen Raums.

Die Illusionen, denen man sich in Deutschland hingibt, sind bei genauerer Betrachtung atemberaubend. Da die Integration unserer muslimischen Mitbürger aufgrund der Inte¬grationsunwilligkeit derselben nicht funktioniert hat, versucht die Politik nun umgekehrt, die deutsche Mehrheitsgesellschaft zu integrieren.

Die Strategie des orthodoxen Islam ist es, den säkularen öffentlichen Raum zu durchweben und zu besetzen. Der Schulunterricht ist ein ideales Operationsgebiet. Da erstreitet ein deutscher Konvertit für seinen 14-jährigen Sohn das Recht, in den Räumen eines Berliner Gymnasiums seinen Gebetsteppich ausrollen und beten zu dürfen. Der kleine Einzelfall kann große Konsequenzen haben: Das betreffende Diesterweg-Gymnasium hat rund 700 Schüler, und drei von vier Schülern sind nicht deutscher Herkunft. Die größte Gruppe bilden Migrantenkinder türkischer Herkunft. Der Vorsitzende der Berliner Schulleiter, Wolfgang Harnischfeger, fragt zu Recht: „Was sollen wir tun, wenn an einer Neuköllner Schule 400 Muslime in der Pause beten wollen. Die Turnhalle räumen?“ Dabei würde eine Turnhalle nicht reichen: Aufgrund der strengen Regeln wäre ein zweiter Gebetsraum für Schülerinnen notwendig. Übrigens sind die Gebetszeiten so kategorisch gar nicht geregelt. Ein Aufschub ist erlaubt, etwa, wenn ihn die Arbeitszeiten verlangen.

Das Berliner Urteil ist nur ein Beispiel für eine allgemeine Tendenz zum Rückzug. Angeblich, um Toleranz und Verständnis gegenüber ausländischen Kulturen zu fördern, werden schon islamische Frauenbadetage in einigen Bädern angeboten, an zahlreichen Schulen in Nordrhein-Westfalen wird kein Schweinefleisch mehr serviert. Rücksicht?

Oder vorauseilender Gehorsam gegenüber einer aggressiven Ideologie, deren Anhänger christliche Mitschülerinnen und Glaubensgenossinnen, die kein Kopftuch tragen, als Huren und Schlampen beschimpfen? Die aggressiv für ihre Religion werben und ihre Art, sie auszulegen? Und die das Christentum und andere Religionen ebenso wie deren Symbole auf intoleranteste Art kritisieren?

Wie weit sich eine Weltsicht, die unverhohlen westliche Kultur und Lebensweise ablehnt, ja bekämpft, unter dem Mantel der Religionsfreiheit ausbreitet, wäre schon mal eine Überlegung wert. Diese freiwillige Unterwerfung der Mehrheitsgesellschaft unter eine unaufgeklärte Religion gefährdet auch das Leben der muslimischen Frauenrechtler und Wissenschaftler in Deutschland und verstärkt den Zwiespalt der Muslime zwischen München und Mekka.

Übrigens spielen auch Partner der Islamkonferenz wie DITIB ein doppeltes Spiel: Sie bieten via Internet Formulare an, mit denen die Befreiung vom Sportunterricht beantragt werden kann. Über die Zusammensetzung der Konferenz darf man sich ohnehin keiner Täuschung hingeben: Einige Gruppen stehen dem Islamismus nahe oder sind türkisch-staatlich gelenkt. Und auch in ihrer Gesamtheit repräsentieren die islamischen Teilnehmer der Konferenz nur einen Ausschnitt des Islam.

Aber man kann sich ja vieles schön denken und schönreden, wo man sonst in klaren Worten über das drohende Scheitern der Integration reden müsste. Man zeigt also irgendwie Toleranz und schaut, genau genommen, weg. Wie falsch verstandene Toleranz aussieht, zeigt der Fall der Ahmadiyya-Gemeinde. Sie verbietet Männern, Frauen die Hand zu schütteln, rät von einem gemeinsamen Schulweg von Schülern und Schülerinnen ab, verbietet gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht und gestattet dem Mann in der Ehe die Züchtigung der Frau. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit freute sich dennoch über die Einweihung der Ahmadiyya-Moschee in Pankow und pries die Gemeinde als Werber für „religiöse und kulturelle Toleranz in unserer Stadt“. Wie blind muss man sein, um sich über solche Nachbarn auch noch zu freuen? Es gibt da Max Frischs Parabel vom Biedermann, der sich die Brandstifter selbst ins Haus holt. Professionelle Gutmenschen wie Klaus Wowereit sollten sich das Drama bei Gelegenheit nochmals anschauen.



Artikel › TERRE DES FEMMES kritisiert Kopftuch-Bericht von Human Rights Watch

In ihrem Bericht "Diskriminierung im Namen der Neutralität" kommt die international tätige Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zu dem Schluss, dass muslimische Lehrerinnen durch "Kopftuchverbote" in einigen Bundesländern diskriminiert werden. Die Gesetze "zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden", so Human Rights Watch.

Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES wendet sich entschieden gegen die einseitige Ausrichtung des Berichts. So wurden nur Kopftuch tragende Musliminnen befragt, jedoch keine, die sich gegen das Kopftuch entschieden haben. Unberücksichtigt bleiben auch Frauen, die ein Kopftuchverbot begrüßen oder solche, die von ihren Familien zum Kopftuchtragen gezwungen werden.

Gleichzeitig vernachlässigt Human Rights Watch, dass das Kopftuch den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Emanzipation von Frauen diametral entgegensteht. "Wir wissen, dass das Kopftuch auch aus religiöser Motivation getragen wird. Es ist aber ebenso das Symbol der Vormundschaft des Mannes über die Frau", so Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. Das Kopftuch transportiert ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken steht und nicht mit Werten wie Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung vereinbar ist.

Viele junge Frauen tragen das Kopftuch aufgrund immensen sozialen Drucks. TERRE DES FEMMES befürchtet, dass eine Rücknahme der "Kopftuchverbote" die Integration und Emanzipation muslimischer Frauen behindern würde. TERRE DES FEMMES erfährt dies tagtäglich: Allein 2008 erhielten wir 197 Hilferufe von Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat oder Gewalt im Namen der so genannten Ehre bedroht oder betroffen waren. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um fast 15%.

TERRE DES FEMMES fordert daher, dass Frauen im Staatsdienst in Ausübung ihres Amtes kein Kopftuch tragen dürfen. Die Besetzung öffentlicher Ämter mit Kopftuch tragenden Frauen widerspricht dem Neutralitätsgebot des Staates. Denn neben einer positiven gibt es auch eine negative Religionsfreiheit. TERRE DES FEMMES fordert auch ein Verbot des Kinderkopftuchs, das zunehmend in Kindergärten und Schulen getragen wird.

Terre des Femmes, 17.03.2008



DAVOS: Religion and Human Rights – A Contradiction?

Copyright/Bild: SEK/Flügge

Friday 30 January 2009, 12.30 – 14.00

Church and religious communities are often critical voices and successful fighters for the protection of human dignity and human rights. However, religion and human rights are often in contradiction to each other: forced marriages, religiously motivated terrorist attacks and the oppression of people with different religious beliefs are some examples. Moreover, some churches and religious communities still discriminate against women and homosexuals.

1. Why are human rights' violations committed on behalf of religion?

2. Is the increase of religious fundamentalism connected to respect or disrespect of human rights?

3. To what extent is religion used as a pretext for discrimination against women?

4. What is the responsibility of the government in the protection of religious identity and freedom of worship? Should governments set limits?

Guests:
Serap Cileli, Author and Women’s Rights Activist, Germany
Mark Macarios, Priest, Convent of Our Lady, Ivanovo, Russia
Frank Mathwig, Senior Officer for Theology and Ethics,
Federation of Swiss Protestant Churches, Switzerland
Abu Eesa Niamatullah, Imam and Executive Director,
Cheadle Mosque, Cheshire & Prophetic Guidance,
United Kingdom
Daniel Thürer, Professor, Chair of International, European,
Public and Comparative Constitutional Law, University of
Zurich, Switzerland

Introduction:
Micheline Calmy-Rey, Federal Councillor, Switzerland

Moderation:
Susanne Wille, Swiss Television

Sie finden hier den Link zum Video der Podiumsdiskussion:
Das Video


18.09.2008: Offener Brief zur Kopftuch-Broschüre
der Berliner Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner

An die
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales
Frau Dr. Heidi Knake-Werner
Oranienstr. 106
10969 BERLIN


Tübingen, 18.09.08

Offener Brief zu Ihrer Broschüre "Mit Kopftuch außen vor?"

Sehr geehrte Frau Dr. Knake-Werner,

vor wenigen Tagen haben wir die Broschüre "Mit Kopftuch außen vor?" von Ihnen erhalten, die wir mit großem Befremden gelesen haben. Uns ist unverständlich, wie sich eine staatliche Institution wie die Berliner Senatsverwaltung für eine religiöse Auslegung einsetzen kann, die der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung der Geschlechter diametral entgegen steht. Eine solche Positionierung von staatlicher Seite fördert nicht etwa die Integration, sondern verschärft die bereits bestehenden Parallelgesellschaften.

In unserer täglichen Arbeit sind wir häufig mit Frauen konfrontiert, die sich bewusst gegen das Tragen eines Kopftuches entschieden haben und deshalb diskriminiert werden. Gerade Mädchen und junge Frauen werden vermehrt von Mitschüler/-innen, Familie und Community unter Druck gesetzt und als "Hure" beschimpft, wenn sie das Kopftuch nicht tragen. Die Anhänger der Kopftuch-Ideologie unterscheiden so zwischen ehrbaren und nicht ehrbaren Frauen. Dies kann nicht im Sinne einer aufgeklärten und emanzipatorischen Gesellschaft sein und ist mit Werten wie Toleranz, Respekt und Gleichberechtigung nicht vereinbar.

TERRE DES FEMMES sieht im Kopftuch das Symbol einer patriarchalisch fundierten Geschlechterhierarchie, d.h. der Vormundschaft des Mannes über die Frau. Diese wird sowohl von Männern als auch von Frauen aufrechterhalten. Damit ist das Kopftuch kein religiöses Symbol - wohlwissend dass es u.a. auch aus persönlicher religiös begründeter Motivation oder als modisches Accessoire getragen wird.

Wir waren in diesem Zusammenhang erstaunt zu lesen, dass die in der Broschüre genannten Empfehlungen aufgrund von Gesprächen mit lediglich 30 Muslimen, einer Leiterin einer Erziehungsschule und einem Vertreter einer islamischen Religionsgemeinschaft zustande kamen. Wie Sie selbst schreiben, sind die Einstellungen der befragten Personen keineswegs repräsentativ.
Wir fragen uns deshalb, warum Geld für eine solche Broschüre ausgegeben wird, anstelle es in den Opferschutz und in die Beratung von Opfern dieser Strukturen zu investieren.

Aus den genannten Gründen möchten wir Sie dringend bitten, die Broschüre zurückzuziehen und diejenigen zu schützen, die im Namen einer Religion daran gehindert werden, frei und selbst bestimmt zu leben.
Wir werden diesen Brief auf unserer Homepage veröffentlichen, um unsere BesucherInnen und unsere Mitglieder über unsere Position zu informieren.


Mit freundlichen Grüßen

Christa Stolle
Bundesgeschäftsführerin

--> Kopftuch- Broschüre als PDF- Datei


TDF und Serap Çileli nehmen Stellung bei schriftlicher Anhörung zu Integration und Zwangsheirat des Hessischen Landtags

Der Hessische Landtag bat TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. und Serap Çileli am 25.10.2006 um eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Innen- und des Sozialpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags zum Thema Integration und Zwangsheirat.

Stellungnahme für den Hessischen Landtag als PDF- Datei (160 Kb) downloaden.


Keine Opfer zweiter Klasse!

Gemeinsame Pressemitteilung von MdB Kristina Köhler und der Schriftstellerin Serap Cileli

Pressemitteilungen - 25.04.2006

 

Keine Opfer zweiter Klasse!

Die innenpolitische Berichterstatterin für Extremismusfragen der CDU/CSU, Kristina Köhler, und die Schriftstellerin Serap Cileli, Autorin des Buches „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“, forderten heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung, auch den Kampf gegen den Islamismus in die Förderprogramme des Familienministeriums zur Extremismusbekämpfung aufzunehmen.

Beide warnten davor, in der aktuellen Diskussion den Islamismus erneut zu verharmlosen. „Wer glaubt, die Opfer extremistischer Gewalt je nach Form des Extremismus in Opfer erster und Opfer zweiter Klasse einteilen zu können, der hat das Problem nicht erfasst“, so Köhler. Cileli betonte, dass Ehrenmorde und Zwangsheiraten nur die sichtbaren Auswüchse eines breiteren Islamismusproblemes seien, das endlich ernst genommen werden müsste. Die staatliche Unterstützung von Projekten gegen den Islamismus sei deshalb nicht nur ein wichtiges Signal, sondern schlichtweg eine Notwendigkeit. Als Beispiel für ein solches Projekt nannten Cileli und Köhler Mentoren-Projekte, in denen etwa türkischstämmige Gymnasiasten und Studenten türkischen Schulkindern als Integrationslotsen dienen und außerschulische Betreuung anbieten. „Es ist wichtig, dass wir den Kindern positive demokratische Vorbilder der eigenen kulturellen Herkunft anbieten“, so Cileli. „Vorbilder, die sich zu diesem Staat und seiner Gesellschaft bekennen statt sie zu bekämpfen.“

Damit richteten sich beide gegen die Aussagen des SPD-Vorstandsmitgliedes Nils Annen, der sich gegen die Ausweitung der Programme des Familienministeriums zur Extremismusbekämpfung auf die Bekämpfung des radikalen Islamismus gewandt hatte. „Ich hoffe trotzdem“, so Köhler, „dass man auch in der SPD den Schutz unserer Gesellschaft, insbesondere den muslimischer Frauen und Kinder, vor dem totalitären Islamismus ernst nimmt.“ Sie forderte Nils Annen deshalb auf, einen Finanzierungsvorschlag für Programme gegen den Islamismus auf den Tisch zu legen. „Unsere Vorschläge sind klar“, so Köhler. „Wir glauben, dass die bestehenden Programme zur Extremismusbekämpfung ausgeweitet werden können, denn es geht im Kern um dieselbe Zielrichtung. Nämlich um die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft vor extremistischem Gedankengut. Dabei zeigen sich deutliche Überlagerungen der unterschiedlichen Formen des Extremismus, etwa wenn es um antisemitische Einstellungen geht. „Hier schenken sich die Rechtsradikalen aller Nationen, die Islamisten und auch Teile der deutschen Linksextremisten nichts“, so Köhler.

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Pressestimme:

Extremismus-Streit in großer Koalition
SPD will geplante Kürzungen der staatlichen Hilfe für Programme gegen Rechtsextremismus verhindern. Union möchte Fördermittel künftig auch zur Bekämpfung des Islamismus ausgeben. Am Montag soll Kanzlerin Angela Merkel eingreifen

AUS BERLIN LUKAS WALLRAFF

Es war ein CDU-Politiker, der Alarm schlug. Die Zahl der Gewalttaten von Rechtsextremen sei deutlich gestiegen, gab Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann bekannt. Rechtsradikale hätten 2005 bundesweit 958 Gewalttaten begangen, 2004 seien es 776 gewesen - eine Steigerung um 23 Prozent. Schünemanns Parteifreunde in Berlin wollen dennoch die finanzielle Unterstützung für Projekte gegen Rechtsextremismus kürzen.

Ein Teil der 19 Millionen Euro, die der Bund bisher jährlich für Initiativen gegen Rechtsextremismus ausgibt, solle künftig zur Bekämpfung des Islamismus verwendet werden, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Kristina Köhler gestern der taz. "Beide Phänomene sind etwa gleich groß und gleich gefährlich", sagte Köhler. "Dies sollte auch bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden."

Das würde bedeuten, dass die Unterstützung der Anti-rechts-Programme halbiert werden könnte. Köhler findet: "Es gibt ein Sparpotenzial bei diesen Projekten." Bisher werden die Programme "Civitas" und "Enimon" gefördert. Schwerpunkt von "Civitas" sind Beratungsteams und Betreuung von Opfern rechter Gewalt im Osten. "Enimon" fördert bundesweit Projekte für junge Menschen zur Stärkung von Zivilcourage und Toleranz.

Die CDU-Fachfrau räumte ein, dass es Meinungsverschiedenheiten in der großen Koalition gebe: "Das ist ein Problem." Innenpolitiker der SPD machten nämlich gestern deutlich, dass sie auf jeden Fall an der bisherigen Förderung der Programme gegen rechts festhalten wollen - und zwar im bisherigen Umfang. "Wir werden es nicht zulassen, dass diese Mittel gekürzt werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, der taz: "Das ist für uns ein außerordentlich wichtiger Punkt."

Es ist so wichtig, dass das Thema schon am Montag beim Koalitionsgipfel mit Angela Merkel und Franz Müntefering besprochen werden soll. "Wie es weitergeht, müssen erst einmal die Fraktionen und Parteien unter sich ausmachen", hieß es aus dem von Ursula von der Leyen (CDU) geführten Familienministerium, das die Fördermittel verteilt. Bisher sei geplant gewesen, weiter insgesamt 19 Millionen für Programme gegen Extremismus auszugeben - aber künftig inklusive Islamismus und Linksextremismus.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der taz, auch seine Partei sei für Maßnahmen gegen Islamismus offen, aber: "Wenn die Union die Programme inhaltlich verbreitern will, müssen sie finanziell aufgestockt werden." CDU-Kollegin Köhler hält dagegen: "Woher soll das Geld denn kommen?"

Über die Anti-rechts-Projekte schimpfte der innenpolitische Sprecher der Union, Hans-Peter Uhl (CSU) kürzlich, in den letzten Jahren sei teilweise "ein rot-grünes Netzwerk mit staatlichen Geldern bedacht" worden. Edathy dazu gestern: "Entweder ist Herr Uhl böswillig oder er hat keine Ahnung. Ich will mal zu seinen Gunsten das Letztere unterstellen."

Quelle: taz vom 28.4.2006, S. 6, 102 Z. (TAZ- Bericht), LUKAS WALLRAFF


„Münchner Runde“
Am 25. April 2006 live um 20.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen

Ausländerfreundlich, ausländerfeindlich:
Check- Up für Deutschland!

Nach dem brutalen Überfall auf einen Deutsch-Afrikaner ist die Diskussion neu entfacht: Was tun wir gegen Ausländerhass? Wie leben Deutsche und Ausländer miteinander? Ist Multi- Kulti am Ende? Auch die Große Koalition streitet heftig über die Integrationspolitik. Was bringen verschärfte Deutsch-Tests? Rund 7,3 Millionen Ausländer leben hierzulande, das sind knapp 9 Prozent der Bevölkerung. In vielen Städten bleiben die Zugewanderten aber lieber unter sich, es bilden sich Ghettos. Was läuft falsch bei der Integration?

Zitate der Gäste:

Serap Cileli, Buchautorin „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“

„Wir brauchen hier in erster Linie den politischen Willen, das heißt: Wir müssen Integration fordern, verstärkt fordern, aber auch Druck machen mit Gesetzen, aber auch mit Aufklärung. Wir brauchen für diese Maßnahmen auch die ehrliche Unterstützung von türkischen Migranten, die in Deutschland leben. Denn bisher haben wir gesehen, dass es nur eine scheinheilige Toleranz war, die hier von den Immigrantenfamilien die Integration gefordert hat.“ (Tagesthemen 13.4.06)

Claudia Roth, Parteivorsitzende B’90/Grüne

„Nicht wir, sondern die Union hat sich über Jahre hinweg der Realität verweigert, nämlich der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, und dass man diese Einwanderer integrieren muss. Man kann von Zuwanderern Integration aber nur dann verlangen, wenn man sie auch integrieren will. Und das wollte die Union nicht. Ihr ganzes Gerede von der Integration ist deshalb heuchlerisch.“ (Tagesspiegel, 7.4.06)

Edmund Stoiber, Bayerischer Ministerpräsident

„Die Position von CDU und CSU ist ganz klar: Wer die Integration dauerhaft verweigert, dem drohen als Ultima Ratio auch Konsequenzen wie die Kürzung von Sozialleistungen, oder der Aufenthalt wird nicht verlängert.“ (Focus, 15.4.)

Christoph Schwennicke, Leiter des Hauptstadtbüros, Süddeutsche Zeitung

Moderation: Ursula Heller

Chat nach der Sendung mit Serap Cileli, Buchautorin „Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre“


Serap Cileli, Studiogast der Sendung:

ZDF-Forum live aus Berlin

Thema: "Notfall Schule"

Sendetermin: Mittwoch, 26. 04. 2006 um 22.15 Uhr

Eine Berliner Hauptschule kapituliert vor der Gewalt ihrer Schüler.
Der Hilferuf des Lehrer-Kollegiums der Rütli-Schule schreckt die
Öffentlichkeit auf und hat eine landesweite Debatte ausgelöst über
Probleme mit Migranten, über die Zukunft der Hauptschule und die
Bildung von Ghettos in deutschen Städten, wo jungen Menschen kaum
Zukunftschancen geboten werden.

Im ZDF-Forum live aus Berlin berichten Schüler und Lehrer von ihren
Erfahrungen und diskutieren mit Politikern und Experten. Außerdem
haben die Zuschauer Gelegenheit, ihre Meinungen und Fragen per
Telefon, E-Mail und Fax in der Sendung zu äußern.

Moderation: Bettina Schausten und Steffen Seibert


Plenarsitzungsdokument 2004- 2009

10.6.2005/ BERICHT: über die Rolle der Frauen in der Türkei im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben (2004/2215(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Berichterstatterin: Emine Bozkurt

PDF-DATEI
Link: Bitte hier klicken


Pressemitteilung

Zwangsheirat soll eigener Straftatbestand werden –
doch der Opferschutz kommt zu kurz

Am 8. Juli wird der Bundesrat über einen endgültigen Entwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat entscheiden. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Schon früh hatte sich Baden-Württemberg eingebracht und plädierte für einen eigenen Straftatbestand zu Zwangsheirat. Vor einigen Wochen hat Berlin ebenfalls einen Entwurf vorgelegt, der zusätzlich eine Verbesserung des Rechts auf Wiederkehr für die Opfer beinhaltet.

Bislang kann eine Betroffene, die im Ausland zwangsverheiratet wurde und sich länger als sechs Monate dort aufhält, nicht mehr nach Deutschland einreisen. Der Berliner Gesetzentwurf sieht daher vor, dass der Aufenthaltstitel einer in Deutschland lebenden Person, die im Ausland zur Ehe gezwungen wurde, erst drei Monate nach Beendigung der Zwangslage erlischt.

Am 22. Juni entschied jedoch der federführende Rechtsausschuss, den baden-württembergischen Entwurf zur Einbringung in den Bundestag zu empfehlen.

„Beide Gesetzentwürfe sind generell ein großer Schritt in die richtige Richtung“, sagt die Anwältin Seyran Ates. „Allerdings enthält der Gesetzentwurf Baden-Württembergs nicht die notwendige Änderung des Aufenthaltrechtes.“

Dies bemängelt auch Christa Stolle, Geschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e.V. „Das Gesetz wäre nur ein halbes Gesetz, wenn nicht die Opfer aufenthaltsrechtlich abgesichert sind. Bestrafung der Täter ist gut, für die Opfer aber sinnlos, wenn sie nicht gleichzeitig Schutz und Wiedergutmachung erhalten. Was hat ein Mädchen davon, wenn sie ihr gesamtes Leben in einer ungeliebten Umgebung, fernab der Heimat verbringen muss?“

Auch Hanife Gashi, die nach dem „Ehrenmord“ an ihrer Tochter durch ihren Ex-Ehemann mit TERRE DES FEMMES e.V. an die Öffentlichkeit geht, fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf: „Lasst die Mädchen nicht im Stich! Die Rückkehr nach Deutschland sollte den verschleppten Frauen so einfach wie möglich gemacht werden“.
„Noch ist es nicht zu spät“, meinen Serap Cileli und Fatma Bläser, erfolgreiche Aktivistinnen und ehemalige Betroffene. „Bei der Abstimmung im Bundesrat am 8. Juli können die Vorschläge Berlins zum Aufenthaltsrecht noch eingebracht werden.“

Nähere Informationen erhalten Sie bei: TERRE DES FEMMES, Myria Böhmecke, Tel. 07071/79 73-0, eilaktion@frauenrechte.de


Bekämpfung von Zwangsheirat - Bundesrat beschließt baden-württembergischen Gesetzentwurf

Datum: 08.07.2005
Kurzbeschreibung: Goll: "Durchbruch geschafft"

Der baden-württembergische Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat fand heute im Bundesrat die große Mehrheit der Länder. Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte die breite parteiübergreifende Unterstützung seiner rechtspolitischen Initiative: „Der entscheidende Durchbruch ist nun geschafft.“

„Im vergangenen Jahr habe ich die Initiative zur Bekämpfung der Zwangsheirat in den Bundesrat eingebracht, um ein deutliches Signal gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu setzen, so Goll weiter. Denn obwohl bekannt sei, dass vor allem Mädchen und junge Frauen in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet würden, sei das Thema bislang eher verschwiegen oder gar verharmlost worden. „Hauptziel unserer Initiative war und ist die wirksamere Bekämpfung der Zwangsheirat über das Strafrecht. Dieses Ziel ist im Bundesrat nun erreicht. Die Mehrheit der Länderkammer ist sich einig, die Zwangsheirat künftig eindeutig und unmissverständlich unter Strafe zu stellen“, sagte Goll.

Einführung eines eigenen Straftatbestandes
Das "Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz" sieht die Einführung eines eigenen Straftatbestands "Zwangsheirat" im Strafgesetzbuch vor, um den Unrechtscharakter von Zwangsverheiratungen klar und eindeutig herauszustellen und die Zwangsverheiratung wirksam ahnden zu können. Künftig soll gemäß § 234 b StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohungen mit einem empfindlichen Übel zur Ehe nötigt. Goll: „Damit machen wir unmissverständlich klar, dass die Zwangsheirat in Deutschland entschieden missbilligt wird!“ Der Strafrahmen orientiere sich am vergleichbaren Strafrahmen des gesondert erfassten Menschenhandels.

Änderungen im Zivilrecht
Auch im zivilrechtlichen Bereich sollen die Rechte der Opfer von Zwangsheirat künftig gestärkt werden. Zwar sind die Fälle der Zwangsheirat vom geltenden Eheaufhebungsrecht grundsätzlich erfasst. Der Minister wies darauf hin, dass bei einzelnen Normen aber dennoch Änderungsbedarf bestehe, um den spezifischen Fallkonstellationen der Zwangsheirat wirksamer begegnen zu können:

- Verlängerung der Aufhebungsfrist von einem Jahr auf drei Jahre
So sieht der Gesetzentwurf die Verlängerung der bislang einjährigen Antragsfrist für die Aufhebung einer durch Drohung geschlossenen Ehe auf drei Jahre vor. Nach bisheriger Rechtslage hat ein Opfer von Zwangsheirat nur ein Jahr Zeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen. Die Frist beginnt grundsätzlich nach Ende der Zwangslage, also zum Beispiel, wenn die Frau vom Zwangspartner an einen sicheren Ort fliehen konnte. Stellt sie dann nicht innerhalb eines Jahres den Antrag, ist eine Aufhebung der trotz Trennung nach wie vor bestehenden Ehe nicht mehr möglich. „Das muss sich ändern. Die Möglichkeit, die Aufhebung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu beantragen, soll künftig für drei Jahre bestehen“, erklärte Goll.

- Gewährung des Unterhalts
Außerdem sollen die Opfer von Zwangsheirat keine Nachteile beim Unterhaltsanspruch befürchten müssen, wenn sie statt der Scheidung die Aufhebung der Zwangsehe beantragen. Der Justizminister erläuterte: „Es kann nicht sein, dass zwangsverheiratete Frauen bei der späteren Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch einmal bestraft werden. Nach bislang geltendem Recht hat der genötigte Ehegatte nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn die Drohung vom Ehepartner selbst oder zumindest mit dessen Wissen erfolgt ist. Diese Regelung wird den Opfern einer Zwangsheirat nicht gerecht“. Denn nicht selten werde die Drohung von der Familie des genötigten Ehepartners ausgehen. Der Nachweis, dass dies dem anderen Ehegatten bekannt gewesen sei, könne aber kaum geführt werden. Um dennoch Unterhalt beanspruchen zu können, wäre der genötigte Ehegatte gezwungen, auf die Aufhebung der Ehe zu verzichten und das Scheidungsverfahren zu wählen. Dies aber sei wegen zusätzlicher Voraussetzungen der Ehescheidung, zum Beispiel der Pflicht zur Einhaltung des Trennungsjahres, nicht zu rechtfertigen, sagte Goll.

- Erbrecht
Schließlich soll beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn noch kein Antrag auf Aufhebung der Ehe rechtshängig ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.justiz-bw.de , Stichwort: Ausländerbeauftragter/Zwangsheirat.


Hinweis: Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2005 bei kleinen Änderungen die Zustimmung zum Gesetzentwurf beschlossen. Die nun in der Bundesratssitzung vom 8. Juli 2005 beschlossenen Änderungen betreffen die Anfechtungsfrist sowie notwendige Anpassungen des strafrechtlichen Teils an das zwischenzeitig in Kraft getretene 37. Strafrechtsänderungsgesetz.

 

AUSLÄNDERBEAUFTRAGTER / Zwangsheirat

Zwangsheirat

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich als erste Landesregierung in Deutschland intensiv mit dem Phänomen der Zwangsheirat befasst. Auf Vorschlag des Justizministers und Ausländerbeauftragten der Landesregierung, Prof. Dr. Ulrich Goll, hat der Ministerrat am 28.09.2004 eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung der Zwangsheirat beschlossen.

Bundesrat hat am 8. Juli 2005 mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf gestimmt

Der baden-württembergische Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat fand heute im Bundesrat die große Mehrheit der Länder. Baden-Württembergs Justizminister
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte die breite parteiübergreifende Unterstützung seiner rechtspolitischen Initiative: „Der entscheidende Durchbruch ist nun geschafft.“ Den Wortlaut der vollständigen Pressemitteilung finden Sie hier.
Goll erläuterte die Motive für seine Initiative: "Die Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist entschieden zu verurteilen. Es ist nicht akzeptabel, dass Zwangsverheiratungen in Deutschland oder anderswo stattfinden. Es muss in der Öffentlichkeit klargestellt werden, dass die Zwangsheirat unter Androhung von Strafe verboten ist. Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen lässt sich eine Zwangsheirat rechtfertigen. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um die Zwangsheirat wirksam zu bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren".
Die baden-württembergische Landesregierung wolle nicht länger zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen jungen Frau aufgehoben, ihre Arbeitskraft ausgebeutet und ihre Bildungschancen beschnitten werden. „Baden-Württemberg ist nun die erste Landesregierung, die wirksame Konsequenzen aus den immer öfter bekannt werdenden Zwangsverheiratungen junger Migrantinnen zieht“ sagte Goll.

Einführung eines eigenen Straftatbestandes

Der Entwurf eines "Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes" sieht die Einführung eines eigenen Straftatbestands "Zwangsheirat" im Strafgesetzbuch vor, um den Unrechtscharakter von Zwangsverheiratungen klar und eindeutig herauszustellen und die Zwangsverheiratung wirksam ahnden zu können. Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohungen zur Ehe nötigt. Goll sagte: “Mit der Schaffung eines über die Nötigung hinausgehenden Straftatbestandes verfolgen wir auch das Ziel, ein deutliches Signal in der Öffentlichkeit zu setzen: Die Zwangsheirat wird in Deutschland entschieden missbilligt!“

Änderungen im Zivilrecht

Im zivilrechtlichen Bereich sollen die Rechte der Opfer von Zwangsheirat künftig gestärkt werden. Zwar sind die Fälle der Zwangsheirat vom geltenden Eheaufhebungsrecht grundsätzlich erfasst. Der Minister wies darauf hin, dass bei einzelnen Normen aber dennoch Änderungsbedarf bestehe, um den spezifischen Fallkonstellationen der Zwangsheirat wirksamer begegnen zu können.

• Verlängerung der Aufhebungsfrist:
So sieht die Bundesratsinitiative die Verlängerung Antragsfrist für die Aufhebung einer durch Drohung geschlossenen Ehe von bislang einem Jahr auf drei Jahre vor. Nach bisheriger Rechtslage hat ein Opfer von Zwangsheirat nur ein Jahr Zeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen. Die Frist beginnt grundsätzlich nach Ende der Zwangslage, also zum Beispiel, wenn die Frau vom Zwangspartner an einen sicheren Ort fliehen konnte. Stellt sie dann nicht innerhalb eines Jahres den Antrag, ist eine Aufhebung der trotz Trennung nach wie vor bestehenden Ehe nicht mehr möglich. „Das muss sich ändern. Die Möglichkeit, die Aufhebung einer unter Zwang geschlossenen Ehe zu beantragen, soll auf drei Jahre verlängert werden", erklärte Goll.

• Gewährung des Unterhalts
Außerdem sollen die Opfer von Zwangsheirat keine Nachteile beim Unterhaltsanspruch befürchten müssen, wenn sie statt der Scheidung die Aufhebung der Zwangsehe beantragen. Der Justizminister erläuterte: "Es kann nicht sein, dass zwangsverheiratete Frauen bei der späteren Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch einmal bestraft werden. Nach bislang geltendem Recht hat der genötigte Ehegatte nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn die Drohung vom Ehepartner selbst oder zumindest mit dessen Wissen erfolgt ist. Diese Regelung wird den Opfern einer Zwangsheirat nicht gerecht“. Denn nicht selten werde die Drohung von der Familie des genötigten Ehepartners ausgehen. Der Nachweis, dass dies dem anderen Ehegatten bekannt gewesen sei, könne aber kaum geführt werden. Um dennoch Unterhalt beanspruchen zu können, wäre der genötigte Ehegatte gezwungen, auf die Aufhebung der Ehe zu verzichten und das Scheidungsverfahren zu wählen. Dies aber sei wegen zusätzlicher Voraussetzungen der Ehescheidung, zum Beispiel der Pflicht zur Einhaltung des Trennungsjahres, nicht zu rechtfertigen, sagte Goll.

• Erbrecht
Schließlich soll beim Tod des genötigten Ehegatten das gesetzliche Erbrecht des anderen Ehegatten auch dann ausgeschlossen sein, wenn noch kein Antrag auf Aufhebung der Ehe rechtshängig ist.

Einsetzung einer Landeskommission

Neben der Bundesratsinitiative setzte der Ministerrat eine "Fachkommission Zwangsheirat" ein. Unter der Federführung des Justizministeriums werden die vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu Ausmaß und Erscheinungsformen der Zwangsheirat zusammengeführt. Ferner gelte es zu prüfen, ob die bestehenden ausländer- und sozialrechtlichen Regelungen für von Zwangsheirat Betroffene ausreichend sind. Auf dieser Grundlage werden binnen Jahresfrist Empfehlungen für ein umfassendes Handlungskonzept zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz von Opfern der Zwangsheirat erarbeitet.

Fachtagungen

Mit Fachtagungen am 13. Oktober 2003 in Stuttgart (in Kooperation mit TERRE DES FEMMES) und am 30. September 2004 in Berlin (in Kooperation mit der Landesvertretung sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung) hat der Ausländerbeauftragte die Wichtigkeit des Themas unterstrichen.

Link: http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de


Wir trauern um Gönül Karabey

Du warst so fröhlich, lebhaft, tolerant und aufgeschlossen.

Du warst so jung und lebensfroh.
Du standst gerade an der Schwelle, dein eigenes Leben zu gestalten.
Hattest eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel begonnen, warst im ersten Ausbildungsjahr.
Angesichts deines offenen, kontraktfreudigen Wesens zeigte sich, es war die passende Berufswahl.
Du hast stets Zuversicht und Lebensfreude ausgestrahlt.

Du hast dich verliebt.
Diese Liebe wurde dir nicht gegönnt.
Du standst im Konflikt zwischen den Erwartungen der Familie und deinen eigenen Sehnsüchten.
Du hast entschlossen und mutig deinen Weg gesucht.
Das Wichtigste im Leben konntest du mitnehmen.
Und das war, jemanden zu lieben und geliebt zu werden.

Von deinem eigenen Bruder wurde dir wegen deiner Liebe und Aufrichtigkeit das Leben genommen.

Es ist unfassbar.
Wir sind erschüttert und zutiefst traurig. Wir vermissen dich so sehr.

Du fehlst uns und dein liebes Wesen wird uns immer in Erinnerung bleiben.
Dein Herz schlägt in unserer Klasse weiter.

Deine Mitschülerinnen und Mitschüler der 10.23

Friedrich-List-Schule/ 24.06.2005

Link: http://www.wiesan.de/friedrich-list-schule

Bilder von der Demonstration in Wiesbaden am 30. Juni 2005

Starb mit 20 Jahren: Gönül Karabey
Serap Cileli
Bis zu 200 Menschen trauern wortgewaltig gestern auf der Wellritzstraße um die von ihrem Bruder erschossene Gönül Karabey. Foto: RMB / Friedrich W. Windolf Demonstrationszug durch die Wellritzstraße: Mehr Rechte und Freiheiten für türkische Frauen. RMB/ Windolf

 

 
 

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